Au-Pair Agentur Berlin
Au-Pair in Dänemark
Au-Pair AufenthaltsdauerAu Pairs können von 3 Monaten und bis zu 2 Jahren in den Dänemark Au-pair werden. Bewerber aus den alten Ländern der Europäischen Union können auch noch längere Zeit Au-pair sein, da es dann keine Aufenthaltsbeschränkungen gibt.
nach oben » Aupair Einreisebestimmungen und Arbeitsbedingungen
EU-Bürger, darunter auch deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige, die sich länger als 3 Monate in Dänemark aufzuhalten und zu arbeiten beabsichtigen, müssen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Aufgaben umfassen die Beaufsichtigung der Kinder, leichte Hausarbeit sowie Babysitting.
Die normale Arbeitszeit für Au-pairs beträgt 30-35 Stunden pro Woche und zusätzlich nach Vereinbarung 1-2 mal Babysitting.
Die Arbeitzeiten werden individuell mit der Familie abgesprochen. Das Au-pair hat mindestens 1.5 Tage in der Woche frei, Kost und Logis wird von der Familie über den gesamten Zeitraum geboten.
Au-pairs aus der EU benötigen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten zur Einreise lediglich einen gültigen Personalausweis, für längere Aufenthalte ist ein Reisepass notwendig
nach oben » EinreiseEU-Bürger, darunter auch deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige, die sich länger als 3 Monate in Dänemark aufzuhalten und zu arbeiten beabsichtigen, müssen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
nach oben » Anreise
Die günstigste Anreisemöglichkeit ist immer noch die Fahrt mit einem Bus oder Zug.
Die Au-pairs müssen vor der Abreise mit den neuen Gastfamilien einen Treffpunkt und eine Uhrzeit ausmachen, damit sie z.B. vom Flughafen, Bahnhof oder Busbahnhof abgeholt werden können und die Familien informiert sind.
Bitte vergessen Sie bei der Einreise nicht die Handynummern und Telefonnummern der Gastfamilie, damit Sie im Notfall anrufen können!
nach oben » Sprachkurse
Dem Au-pair muss die Möglichkeit zum Besuch eines Sprachkurses geboten werden. Die Kosten für die Sprachkurse trägt das Au-pair.
Nach vorheriger Absprache unterstützen gelegentlich Familien Au-pairs bei diesen Kosten.
Die detailliertesten Angaben und Tipps über die Sprachkurse erhalten Sie von Gastfamilie, insbesondere dann, wenn Sie dort nicht das erste Au-pair sind.
nach oben » UrlaubPro 6 Monate Aufenthalt erhalten Sie 2 Wochen bezahlten Urlaub.
nach oben » KündigungSollten die Familie oder das Au-pair das Au-pair-Verhältnis beendigen wollen, so ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen für beide Seiten bindend.
nach oben » Au-Pair AnmeldeunterlagenDie gesamte Anmeldung muss in Landessprache oder englischer Sprache verfasst sein oder von Ihnen übersetzt werden. Das gilt auch für die Referenzen und das Gesundheitszeugnis. Wir und die Familien erwarten keine Perfektion bei den Übersetzungen. Wichtig: Die Familie möchte vor allem ein Au-pair einladen, das sympathisch ist und in die Familie passt.
nach oben » Au-Pair AlterDas Aupair muß zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. Bei Bewerberinnen unter 18 Jahren, hat der Inhaber des Sorgerechts den Au-Pair-Vertrag mit zu unterzeichnen.
nach oben » SprachkenntnisseGute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt; ferner sollten Dänisch Grundkenntnisse dessen vorhanden sein. Das Dänische ist wie alle skandinavischen Sprachen wegen der engen Verwandtschaft mit dem Deutschen leicht erlernbar.
nach oben » AnmeldefristenDie Antrittstermine liegen bedingt durch den Beginn des Schuljahres meist im September und Januar / Februar.
nach oben » Kosten, TaschengeldVermittlungsgebühr und die Kosten für Anreise und Sprachkurs sind selbst zu tragen. Das Taschengeld beträgt ca. 300,- bis 600,- Euro pro Monat (je nach Vereinbarung gibt es bei mehr Stunden Arbeit ein höheres Taschengeld --- vergleichbar mit Au-pair Plus in England)
nach oben » LeistungenSozial- und Krankenversicherung (länderunabhängig) und die Kosten für die Monatskarte zur Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs trägt die Familie.
nach oben » Krankenversicherung
Beim Einwohnermeldeamt registrierte Aupairs werden automatisch nach einer Frist von 6 Wochen versichert. Bei aus anderen EU-Ländern Zugezogenen entfällt
nach den Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1408/71 die Wartezeit, sofern vor der Abreise im Heimatland eine Krankenversicherung bestand.
Behandlungen in der Notaufnahme werden kostenlos gewährleistet.
Angehörige anderer EU-Länder unter 18 Jahren, die zu Hause nicht versichert waren und daher den Wartezeitbestimmungen unterliegen, werden gleich nach dem Umzug voll versichert, wenn sie das Formular E 109 bereits ausgefüllt mit nach Dänemark bringen. Unter der Voraussetzung, dass einer der beiden Elternteile krankenversichert ist, haben diese die Pflicht, die Behandlungskosten zu decken. Da nicht unbedingt alle Risiken abgesichert sind, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Versicherung abzuschließen.
nach oben » SteuernDie Höhe der zu zahlenden Steuern hängt von der Dauer des Arbeitsvertrags und der Vergütung ab.
nach oben » Führerschein in DänemarkWer keinen Wohnsitz in Dänemark hat, darf während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Dänemark ein Fahrzeug führen, sofern er im Besitz eines internationalen oder eines nationalen Führerscheins ist. Bei längeren Aufenthalten gilt: Inhaber eines gültigen ausländischen Führerscheins wird ohne vorherige Prüfung ein dänischer Führerschein ausgestellt, der dem ausländischen entspricht. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person in Dänemark wohnhaft ist.
nach oben » Downloads: nach oben »Als Au-Pair nach Dänemark. Wir bieten einen kostengünstigen, zuverlässigen und schnellen Aupair-Service.
Wir sind Mitglied der
IAPA - International Au-Pair Association