Au-Pair Berlin, Gastfamilie

Au Pair bedeutet "auf Gegenseitigkeit"

Gastfamilie in Deutschland

Gastfamilien-Beratung, Au-Pair in deutschen FamilienAlles was Sie über das Au-Pair-Verhältnis wissen sollen bevor Sie ein Au-pair zu Ihnen nach Hause einladen.

Nicht nur die jungen Leute, die ihre Familie, Freunde und Land verlassen haben, um die fremden Sprachen und Kulturen der Welt kennen zu lernen, sondern auch Sie, die Gastfamilie werden sich darauf einlassen, neue Menschen, neue Kulturen, fremde Sitten und Gewohnheiten in Ihrer nächsten Umgebung zu haben.

Davon können und sollen beide Seiten profitieren!

Wie lange darf der Aufenthalt des Au-Pairs dauern?

Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens drei Monate und ist auf maximal zwölf Monate befristet. Au-Pairs aus EU Ländern haben keine Aufenthaltsbegrenzung.

Wem dürfen wir ein Au-Pair vermitteln?

Jeder Familie in der mindestens ein Elternteil Deutsch als Muttersprache spricht. Per Definition durch die Bundesanstalt für Arbeit gehörencdazu alle Ehepaare mit Kind sowie unverheiratete Paare (auch registrierte gleichgeschlechtliche Paare mit Kind) oder Alleinerziehende mit Kind, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Informationen der Bundesanstalt für Arbeit als PDF-Datei zum runterladen.

Wer darf ein Au-Pair werden?

Au-Pair bei deutschen Gastfamilien

Au-Pair bei deutschen GastfamilienWenn Sie sich für unsere Au-Pair Agentur entscheiden, werden wir für die Suche nach einem geeigneten Au-Pair Bewerber einige Fotos von Ihrer Familie benötigen, sowie ein Brief an das Au-Pair in dem Sie sich als Familie kurz vorstellen.

Junge Frauen und Männer, die nicht jünger als 17 (aus nicht EU Staaten 18) und nicht älter als 25 sind. Sie müssen gesund sein, Erfahrung in der Kinderbetreuung mitbringen und über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Bei Personen aus nicht EU Ländern und den neuen Beitrittsländern wird der Antrag auf Arbeitsgenehmigung durch die Arbeitsagentur geprüft. Alle anderen Zeugnisse überprüfen wir.

Das Au-Pair verfügt über Grundkenntnisse der Landessprache. Das Au-Pair hat bereits einige Erfahrung in der Kinderbetreuung, verfügt über einen guten gesundheitlichen Zustand, ist bereit, sich auf die Mentalität der Gastfamilie einzustellen und ist bereit, mindestens 6 Monate ins Ausland zu gehen.

Aufgaben des Au-Pairs

Das Au Pair soll Ihre Familie bei der Kinderbetreuung und im Haushalt unterstützen. Die täglichen Aufgaben eines Au Pair sind unterschiedlicher Art und hängen ganz davon ab, wie die Gastfamilie ihren Tagesablauf gestaltet. Zu den Hauptaufgaben wird sicherlich die Betreuung und Versorgung der Kinder gehören.

Weiter sind es leichte Haushaltstätigkeiten wie:
  • Tischdecken
  • Geschirr abwaschen
  • Wäsche waschen und aufhängen
  • beim Einkaufen helfen
  • die Zubereitung von kleinen Mahlzeiten für die Kinder
  • Kinder zum Kindergarten oder in die Schule bringen und wieder abholen
  • mit den Kindern spielen
  • den Kindern beim An- und Ausziehen helfen und sie ins Bett bringen

Zwei bis dreimal in der Woche ist es zudem möglich, dass das Au-Pair auch abends auf die Kinder aufpasst. Außer schweren körperlichen Tätigkeiten können Sie Ihrem Au-Pair jede Arbeit auftragen.

Rechte des Au-Pairs

Dem Au-Pair steht ein eigenes möbliertes Zimmer zu und es erhält freie Verpflegung, Taschengeld und eine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel. Das Au-Pair soll die Möglichkeit bekommen einen Sprachkurs zu besuchen und die Möglichkeit haben, seine Religion frei ausüben zu können.

Dem Au-Pair steht pro Woche ein freier Tag zu. Bei einem Aufenthalt von sechs Monaten stehen dem Au-Pair zwei, bei zwölf Monaten vier Wochen bezahlter Urlaub zu. Nehmen Sie Ihr Au-Pair mit in Ihren Urlaub, zahlen Sie die Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten.

Sie müssen für das Au-Pair eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen. Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne.
Achtung !! In allen Fällen ist vor Ankunft des Au-Pairs für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen!

Was für Kosten kommen auf die Gastfamilie zu?

Das Taschengeld des Au-Pairs in Höhe von mindestens 260,- Euro sowie die Kosten für die Versicherungen sind von der Gastfamilie zu tragen. Dazu kommt eine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel.

Das Au-Pair erhält freie Unterkunft und Verpflegung. Für die Kosten der An- und Abreise sowie des Sprachkurses muss das Au-Pair selbst aufkommen. Wenn es mit Ihnen in den Urlaub fährt, dann tragen Sie die Kosten. Sie bezahlen einmalig eine Vermittlungsgebühr für unseren Service und persönliche Betreuung.

Was Sie erwarten können?

Was eine Gastfamilie und das Au-Pair erwarten:
Gastfamilie erwartet:Au-Pair erwartet:
VerantwortungsbewusstseinEin ansprechendes Zimmer
SelbstständigkeitTeilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten
Zuverlässigkeitfest geregelte Arbeits- und Freizeit
KompromissbereitschaftUnterstützung beim Erlernen der Sprache
AnpassungsfähigkeitIntegration in die Familie
Einhaltung der PrivatsphäreEinhaltung der Privatsphäre

Was tun, sollte man nicht zusammen passen?

Vermittlung von einem Au-Pair

Probleme mit Ihrem Au-Pair?Falls es zu Problemen kommt, keine Angst! Wir sind für Sie da. Sprechen Sie mit uns! Wir können beiden Seiten Helfen.

Wir möchten, dass Sie mit Ihrem Au-Pair gut auskommen. Ihr Au-Pair kommt aus einer fremden Kultur mit all ihren Eigenschaften. Gegenseitiges Verständnis und Toleranz sind daher besonders wichtig für ein gemeinsames Zusammensein.

Für die sehr seltenen, unlösbaren Fälle empfehlen wir eine Kündigungsfrist von zwei Wochen in Ihrem Au-Pair Vertrag festsetzen, da Sie sonst nur im gegenseitigen Einvernehmen das Au-Pair Verhältnis lösen können. Bei einem schwerwiegenden Grund kann aber auch fristlos gekündigt werden. Aber wie gesagt: Sprechen Sie erst mit uns, bevor Missverständnisse und Probleme aufkommen die das Familienleben belasten können.

Telefonnutzung

Auf jeden Fall soll dem Au-Pair nach der Ankunft erlaubt werden, zu Hause anzurufen und die Familie zu informieren. Sonst ist es eine Entscheidung der Gastfamilie, wie oft und zu welchen Bedingungen das Telefon benutzt werden darf. Um Missverständnisse zu vermeiden sollten hier gleich zu Beginn Regelungen getroffen werden.

Im Krankheitsfall des Au-Pairs?

Für notwendige Arztbesuche und Medikamente übernimmt die abgeschlossene Versicherung die Kosten. Das Taschengeld wird während der Krankheit weiter bezahlt. Sie sollen sich um Ihr Au-Pair kümmern damit es schnell wieder gesund wird.

Vermittlungsverfahren

Au-Pair Vermittlung in Deutshland

Wie läuft die Vermittlung ab?Senden Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück, dann können wir für Sie tätig werden. Oder benutzen Sie unser Onlineformular. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und erklären Ihnen weiteren Schritte zu einer erfolgreichen Vermittlung.

Schön, dass Sie sich für uns entschieden haben. Sie können sich ganz einfach das Vermittlungsformular als Elternformular PDF oder Elternformular Word Dokument herunterladen und ausdrucken.

Schildern Sie darin Ihre familiären Verhältnisse und Bedürfnisse. Dadurch ermöglichen Sie es uns, bei der Auswahl eines geeigneten Au-Pairs Ihre Wünsche und Ihre besondere Familiensituation berücksichtigen zu können.

Sprechen Sie mit Ihrer Familie und entscheiden sich in Ruhe für die Person, die Ihnen am meisten zusagt, dann teilen Sie es uns bitte sofort mit, damit wir die Kandidatin reservieren können. Sie werden dann von uns gebeten, telefonisch Kontakt mit dem Au-Pair aufzunehmen. So können Sie sich über die Deutschkenntnisse informieren und erste wichtige Eindrücke gewinnen.

Unsere Servicegebühr für die Recherche und Vermittlung in Höhe von 350,-€ wird selbstverständlich erst dann fällig, wenn Sie sich für ein bestimmtes Au-Pair entschieden haben.

Wir setzen ein Einladungsschreiben auf und wenn das Au-Pair bei Ihnen angekommen ist, beantragen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung und schließen die Versicherung ab. Wir helfen Ihnen gerne bei diesen Schritten. Auch bei dem Au-Pair Vertrag zwischen Ihnen und dem Au-Pair werden wir Ihnen gerne behilflich sein. Im Raum Berlin vereinbaren wir auch gerne einen Termin bei Ihnen zu Hause.

Gastfamilie können die Aufwendungen für ein Au-pair steuerlich geltend machen.

Nachgewiesene Kinderbetreuungskosten, die EURO 1.548,- übersteigen, können bis zu einem Höchstbetrag von EURO 1.500,- je Kind als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Eltern sind berufstätig. Als Berufstätigkeit ist jede Beschäftigung anzusehen, mit der Geld verdient wird (auch Mini-Jobs)
  • Die Eltern befinden sich in Ausbildung

Bitte befragen Sie bezüglich Ihrer persönlichen Situation Ihren Steuerberater, denn die Gesetzgebung ist hier sehr umfangreich und speziell und muss für jeden Einzelfall gesondert geprüft.

Downloads:

Au-Pair-Gastfamilien Beratung. Wir bieten einen kostengünstigen, zuverlässigen und schnellen Aupair-Service.
IAPA - international community and trade association for experienced and qualified au pair organizations
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IAPA - International Au-Pair Association